Weitere Entscheidung unten: FG Hamburg, 19.04.2007

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 25.01.2006 - 5 K 21/06   

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https://dejure.org/2006,16929
FG Baden-Württemberg, 25.01.2006 - 5 K 21/06 (https://dejure.org/2006,16929)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.01.2006 - 5 K 21/06 (https://dejure.org/2006,16929)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 5 K 21/06 (https://dejure.org/2006,16929)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer begünstigten unmittelbaren Investition der Darlehensvaluta für die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes; Vorfinanzierung der Anschaffung des Wirtschaftsguts über ein Kontokorrentkonto

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zinsen aus Kapitallebensversicherung; Vorfinanzierung des Wirtschaftsguts

  • rechtsportal.de

    Zinsen aus Kapitallebensversicherung; Vorfinanzierung des Wirtschaftsguts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zinsen aus Kapitallebensversicherung - Vorfinanzierung des Wirtschaftsguts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1751
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.07.2004 - VIII R 61/03

    Kapitallebensversicherung: teilweise steuerschädliche Verwendung - keine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.01.2006 - 5 K 21/06
    Dient das Darlehen wie im Streitfall anteilig auch einem steuerschädlichen Zweck, entfällt die Begünstigung insgesamt (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 13. Juli 2004 VIII R 61/03, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen -BH/NV- 2005, 184).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.06.2009 - 4 K 1646/07

    Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung

    Die Verwendung eines Darlehens für steuerschädliche Zwecke "infizieref" das Gesamtdarlehen und führe zur Steuerpflicht der Zinsen (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 13. Juli 2004, VIII R 61/03 BFH/NV 2005, 184; Finanzgericht Baden-Württemberg, Az. 5 K 21/06, EFG 2006, 1751 , sowie Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 18. März 2003, Az. 2 K 1062/01).
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 19.04.2007 - 5 K 21/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26877
FG Hamburg, 19.04.2007 - 5 K 21/06 (https://dejure.org/2007,26877)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19.04.2007 - 5 K 21/06 (https://dejure.org/2007,26877)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19. April 2007 - 5 K 21/06 (https://dejure.org/2007,26877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus FG Hamburg, 19.04.2007 - 5 K 21/06
    Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) im Februar 2005 entschieden hatte, dass Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) dahin auszulegen sei, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehe, wonach die Veranstaltung oder der Betrieb von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten aller Art. in zugelassenen öffentlichen Spielbanken steuerfrei sei, während diese Steuerbefreiung für die Ausübung der gleichen Tätigkeit durch Wirtschaftsteilnehmer, die nicht Spielbankbetreiber seien, nicht gelte, und Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG unmittelbare Wirkung in dem Sinne habe, dass sich ein Veranstalter oder Betreiber von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten vor den nationalen Gerichten darauf berufen könne, um die Anwendung mit dieser Bestimmung unvereinbarer innerstaatlicher Rechtsvorschriften zu verhindern (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Februar 2005 Rs. C-453/02 und Rs. C-462/02 --Linneweber und Akritidis--, Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2005, 194), wurden die Umsatzsteuerfestsetzungen der Klägerin für 1999 bis 2004 erklärungsgemäß geändert.
  • BFH, 20.09.1995 - X R 86/94

    Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Festsetzung von Nachzahlungszinsen

    Auszug aus FG Hamburg, 19.04.2007 - 5 K 21/06
    Dabei hat der Gesetzgeber im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung den Liquiditätsvorteil für die Zeit nach Ablauf von 15 Monaten nach Entstehung der Steuer typisierend bewertet, um die Zinsberechnung zu vereinfachen, und so die Berufung auf besondere Umstände des Einzelfalls ausgeschlossen (vgl. BFH Urteile vom 20.9.1995 X R 86/94, BFHE 178, 555 , BStBl II 1996, 53 und vom 5.6.1996 X R 234/93, BFHE 180, 240 , BStBl II 1996, 503 , und vom 13.7.2006 IV R 5/05, BFHE 214, 26 , BStBl II 2006, 881 ).
  • BFH, 05.06.1996 - X R 234/93

    Erhebung von Nachforderungszinsen - Sachliche Unbilligkeit - Erlaß eines

    Auszug aus FG Hamburg, 19.04.2007 - 5 K 21/06
    Dabei hat der Gesetzgeber im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung den Liquiditätsvorteil für die Zeit nach Ablauf von 15 Monaten nach Entstehung der Steuer typisierend bewertet, um die Zinsberechnung zu vereinfachen, und so die Berufung auf besondere Umstände des Einzelfalls ausgeschlossen (vgl. BFH Urteile vom 20.9.1995 X R 86/94, BFHE 178, 555 , BStBl II 1996, 53 und vom 5.6.1996 X R 234/93, BFHE 180, 240 , BStBl II 1996, 503 , und vom 13.7.2006 IV R 5/05, BFHE 214, 26 , BStBl II 2006, 881 ).
  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

    Auszug aus FG Hamburg, 19.04.2007 - 5 K 21/06
    Dies sei der Bundesrepublik Deutschland auch spätestens seit der Entscheidung des EuGH vom 11.6.1998 (Rs. C-283/95 "Karl-Heinz Fischer") bekannt.
  • BFH, 15.07.2004 - V R 76/01

    Zinsberechnung bei Änderung einer Steuerfestsetzung

    Auszug aus FG Hamburg, 19.04.2007 - 5 K 21/06
    Liquiditätsvorteile, die dem Steuerpflichtigen oder dem Fiskus aus dem verspäteten Erlass oder der Änderung eines Steuerbescheids entstanden sind, sollen mit Hilfe der sog. Vollverzinsung für die Zeit nach Ablauf von 15 Monaten nach Entstehung der Steuer ausgeglichen werden (vgl. BFH Urteil vom 15.7.2004 V R 76/01, BFHE 207, 1, BStBl II 2005, 236 ).
  • BFH, 13.07.2006 - IV R 5/05

    Zur Karenzzeit nach § 233a Abs. 2 AO 1977 bei Einkünften aus Landwirtschaft und

    Auszug aus FG Hamburg, 19.04.2007 - 5 K 21/06
    Dabei hat der Gesetzgeber im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung den Liquiditätsvorteil für die Zeit nach Ablauf von 15 Monaten nach Entstehung der Steuer typisierend bewertet, um die Zinsberechnung zu vereinfachen, und so die Berufung auf besondere Umstände des Einzelfalls ausgeschlossen (vgl. BFH Urteile vom 20.9.1995 X R 86/94, BFHE 178, 555 , BStBl II 1996, 53 und vom 5.6.1996 X R 234/93, BFHE 180, 240 , BStBl II 1996, 503 , und vom 13.7.2006 IV R 5/05, BFHE 214, 26 , BStBl II 2006, 881 ).
  • BFH, 23.06.1997 - VIII B 102/96

    Beginn der Verzinsung bei einer Steuererstattung

    Auszug aus FG Hamburg, 19.04.2007 - 5 K 21/06
    Hat der Steuerpflichtige die zu erstattende Steuer erst nach Ablauf der Karenzzeit gezahlt, beginnt die Verzinsung erst mit dem Tag der Zahlung (BFH Beschluss vom 23.6.1997 VIII B 102/96, BFH/NV 1998, 40).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.04.2009 - 12 K 1695/05

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals des Überwiegens der landwirtschaftlichen und

    Dem gegenüber besteht die grundsätzliche Funktion des § 233a Abs. 2 AO anerkanntermaßen gerade darin, den an einem Steuerschuldverhältnis Beteiligten ein möglichst einfaches Instrument für die Zinsberechnung an die Hand zu geben, wobei in Kauf genommen wird, nicht alle Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigen zu können (BFH, Urteile vom 20. September 1995 - X R 86/94, BStBl. II 1996, 53; vom 13. Juli 2006 - IV R 5/05, a.a.O.; FG Hamburg, Urteil vom 19. April 2007 - 5 K 21/06, veröffentlicht in [...]).
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